Der Beruf des Restaurators ist bis auf das Bundesland Mecklenburg Vorpommern gesetzlich nicht geschützt. Somit kann sich jeder "Restaurator" nennen. Dass dies natürlich erhebliche Qualitätsunterschiede in der Ausführung von restauratorischen Aufträgen mit sich bringt, leuchtet jedem ein.
Darum haben wir uns für eine umfangreiche Ausbildung in Form eines Studiums entschieden. Davon profitieren Sie als Auftaggeber ebenso wie die Objekte die wir bearbeiten. Eine Restaurierung oder Konservierung hat nicht das Ziel, ein Objekt "wie neu" aussehen zu lassen, sondern respektiert die historische Alterung und somit z.B. auch Gebrauchsspuren. Ein Möbel, das in die falschen Hände gegeben wird, verliert oftmals durch die radikale Bearbeitung (z.B. Abbeizen oder Abschleifen) erheblich an finanziellem Wert. Deshalb hat ein modernes freiberufliches Restaurierungsatelier für Möbel auch nicht mehr viel mit einer Schreinerei gemeinsam, wie fälschlicherweise oftmals vermutet wird.