Häufig ist von "Aufarbeiten" oder "Renovierung" von Möbeln und Holzobjekten die Rede. Restaurieren heißt nicht wieder neu machen! Das regelt die Charta von Vendig aus dem Jahr 1964. Sie gilt als die zentrale und anerkannte internationale Richtlinie im Umgang mit Kunst und Kulturgütern. Restraurieren dient der Wiederherstellung eines bestimmten historischen Zustandes, der Wiederlesbarkeit der ästhetischen Wirkung oder der Wiedernutzbarkeit von Kunst und Kulturgut.

Jede Restaurierung und Konservierung wird durch eine Dokumentation in Wort und Bild begleitet. In ihr werden alle durchgeführten Maßnahmen und Befunde festgehalten. Dies ist auch wichtig für Versicherungen als Nachweis durchgeführter Leistungen. Wir erstellen die Dokumentationen nach den  Richtlinien der bayrischen Schlösser und Seenverwaltung

 

 

Bild oben: Freilegungsfenster an einem Chorgestühl um 1730. Durch den Einsatz von genau auf die vorhanden Oberflächen abgestimmten Lösemittelgemische können störende Überarbeitungen auf der original erhaltenen Öl- Harzlackoberfläche abgenommen werden, ohne den Barocklack zu beschädigen.

Bild unten: Schichtenaufbau des Gestühls mit mehreren Überarbeitungen (Aufnahme unter UV- Anregung)

 

 

 

 

Atelier für Restaurierungen | robert_zachmayer@web.de